Meike Schloß (M.M.)
Rechtsanwältin, Fachanwältin
für Familienrecht, Mediatorin
und Notarin
Seit 2006 ist Frau Schloß als Rechtsanwältin und seit 2013 ist sie als Notarin zugelassen. Sie ist seit dem Jahr 2009 berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen.
Frau Schloß ist weiterhin der englischen Sprache fließend mächtig, so dass sie gerne die Bearbeitung von Mandaten als Rechtsanwältin sowie die Beratung und Vertragsgestaltung als Notarin auch in englischer Sprache anbietet.
Anhand des Fortbildungszertifikates der Bundesrechtsanwaltskammer ist zu erkennen, dass Frau Schloß regelmäßig an Weiter- und Fortbildungen teilnimmt.
Des Weiteren hat sie im Jahre 2004 ihre Ausbildung als Mediatorin im Rahmen eines postgraduierten Masterstudienganges erfolgreich mit dem Titel „master of mediation“ abgeschlossen.

Tätigkeitsschwerpunkte
• Ehe-und Familienrecht
• Handels und Gesellschaftsrecht
• Vereins- und Stiftungsrecht
• Erbrecht
• Vertragsrecht
• Notariat
Mitgliedschaft in Vereinen
• Deutscher Anwaltsverein
• Verein der Anwälte des Landgerichts Duisburg
• Verein der Anwälte des Amtsgericht Mülheim
• Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
• Deutsche Gesellschaft für Mediation e.V.
Heinrich Alfons Kramer
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Herr Kramer ist seit dem Jahr 1977 als Anwalt zugelassen und übt diese Tätigkeit nach wie vor aus. In der Zeit von 1986 bis 2016 war er zeitgleich als Notar zugelassen. Auf Grund des Erreichens der Altersgrenze endete seine Tätigkeit als Notar im März 2016.
Er steht Ihnen als Berater in vertragsrechtlichen, erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.

Tätigkeitsschwerpunkte
• Ehe-und Familienrecht
• Handels und Gesellschaftsrecht
• Vertragsrecht
Mitgliedschaft in Vereinen
• Deutscher Anwaltsverein
• Verein der Anwälte des Landgerichts Duisburg
• Verein der Anwälte des Amtsgericht Mülheim
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