Anwaltstätigkeit
Gerichtliche und
außergerichtliche
Vertretung.
Unsere anwaltlichen Leistungen
Rechtsberatung und rechtliche
Vetretung
Wir decken die klassischen Bereiche der anwaltlichen Tätigkeit ab, insbesondere gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Immobilienrecht.
Auch bei der anwaltlichen Tätigkeit stehen Sie als unser Mandant oder unsere Mandantin bei uns mit Ihren Wünschen, Rechten und Bedürfnissen im Vordergrund. Unser Anspruch ist es, Sie in Krisenzeiten sicher und kompetent zu begleiten, zu beraten und zu vertreten und ihren Wünschen und Vorstellungen Geltung zu verschaffen.
Datenblätter zum Download
Ehe-und Familienrecht
Sie suchen eine Fachanwältin für Familienrecht?
Dann sind Sie bei uns richtig.
Seit vielen Jahren steht Ihnen Frau Schloß als Fachanwältin für Familienrecht zur Seite.
Trennung und Scheidung
Eine Trennung vom Ehepartner und eine sich möglicherweise anschließende Scheidung hat eine Vielzahl von teilweise bedeutenden Veränderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse zur Folge. Wir betrachten es als unsere wichtigste Aufgabe, Sie auf diesem nicht immer leichten Weg zu begleiten. Dabei bemühen wir uns, Ihnen unnötige persönliche und finanzielle Belastungen zu ersparen. Schon in einem ersten Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen, welche Fragen für Sie im Vordergrund stehen und was unbedingt zu beachten ist. Später stellt sich dann häufig die Frage, ob es für Sie sinnvoll ist, sich scheiden zu lassen. Was spricht dafür? Was spricht dagegen? Nur wenn sie umfassend informiert sind, haben Sie die Gewähr, dass Ihnen in dieser ohnehin schwierigen Situation kein vermeidbarer Schaden entsteht.
Versorgungsausgleich
Mit einer Scheidung wird regelmäßig der so genannte Versorgungsausgleich geregelt, das ist der Ausgleich der während ihrer Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Der Versorgungsausgleich kann für ihre Absicherung im Alter von großer Bedeutung sein, weshalb auch an dieser Stelle regelmäßig Beratungsbedarf besteht.
Unterhalt
Insbesondere nach einer Trennung ist die Regelung von Unterhaltsansprüchen für alle Beteiligten von großer Bedeutung. Dabei geht es einerseits um die Regelung der Unterhaltsansprüche zwischen den Ehepartnern. Leben Eheleute voneinander getrennt, so kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner vom anderen Trennungsunterhalt verlangen. Nach Rechtskraft der Scheidung kann der so genannte nacheheliche Unterhalt verlangt werden. Daneben genießen Kinder einen besonderen Schutz, so dass derjenige Elternteil, der die Kinder betreut und versorgt, vom anderen Elternteil Unterhalt für die Kinder verlangen kann. Je früher der Unterhalt geklärt wird, umso schneller und verlässlicher können Sie ihre zukünftige wirtschaftliche Situation beurteilen. Nur so gewinnen Sie die Planungssicherheit, die Sie für Ihren neuen Lebensabschnitt benötigen.
Vermögensauseinandersetzung/Zugewinn
Auch Fragen zum Vermögen spielen im Falle einer Trennung/Scheidung häufig eine ganz zentrale Rolle. Was wird aus dem gemeinsamen Haus, dass man während der Ehe angeschafft hat? Was wird aus meiner Erbschaft, die ich während der Ehezeit gemacht habe? Wie kann das gemeinsame Vermögen sinnvoll auseinandergesetzt werden und was ist dabei zu beachten? Auch an dieser Stelle geht es häufig um ihre wirtschaftliche Zukunft. Die Weichen sollten frühzeitig gestellt werden.
Sorgerecht/Umgangsrecht
Kinder leiden unter einer Trennung ihrer Eltern am meisten. Wir verstehen es daher als unsere Aufgabe, Lösungen zu finden, die gerade auch die Interessen Ihrer Kinder wahren. Dabei behalten wir die Belastungen ihrer Kinder, die häufig mit einer Trennung der Eltern einhergehen, im Blick. Aber auch hier gilt, dass rechtlicher Rat kurzfristig eingeholt werden sollte. Welche sorgerechtlichen Fragen sind zu klären, so etwa zur Einschulung oder zu einem Schulwechsel. Und wie lässt sich der Umgang der Kinder mit den Eltern gestalten? Welche Vor- und Nachteile hat das so genannte Wechselmodell?
Erbrecht
Die rechtlichen Fragen, die sich nach einem Erbfall stellen, sind vielfältig, emotional und häufig kompliziert.
Hinzukommt, dass diese Fragen häufig kurzfristig geklärt werden müssen. Lassen Sie sich daher zeitnah beraten.
Die Erbengemeinschaft
Wer nicht Alleinerbe wird, erbt den Nachlass zusammen mit anderen Angehörigen. Das führt häufig zu Problemen und Konflikten. Wie kann das Nachlassvermögen verwaltet werden? Wie kann die Nutzung des Vermögens geregelt werden und vor allem: Wie kann eine Erbengemeinschaft schnell und wirtschaftlich sinnvoll auseinandergesetzt werden? Die Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist häufig konfliktträchtig und rechtlich kompliziert. Es ist daher in der Regel sinnvoll, sich von Beginn an rechtlichen Rat zu suchen.
Frau Schloß unterstützt Sie gerne, so dass eine vom Erblasser gut gemeinte Erbschaft für Sie nicht zu einem jahrelangen Ärgernis wird.
Pflichtteilsansprüche
Die erfolgreiche Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen ist eines meiner zentralen Tätigkeitsfelder im Erbrecht. Ein Pflichtteilsanspruch kann immer dann bestehen, wenn ein Ehepartner oder ein naher Angehöriger ganz oder teilweise enterbt wird. Ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch kann bestehen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten wesentliche Vermögensbestandteile verschenkt. Das alles sind typische Fragen, dies nach einem Erbfall möglichst kurzfristig geklärt werden sollten.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen
Die Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften, Gesellschaftern und Gesellschaftsorganen in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen stellt auch in unserer anwaltlichen neben der notariellen Tätigkeit eine Kernkompetenz unserer Kanzlei dar. Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Lösungen. und begleiten Sie bei der Gründung von Gesellschaften, der laufenden Unternehmensführung sowie bei Umstrukturierungsmaßnahmen und der Abwicklung der Unternehmensnachfolge.
Schwerpunkte unserer Beratung sind:
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern (Kündigung und Ausschließung), einschließlich Abfindungsfragen
Umstrukturierungen
- Unternehmensnachfolge
- Auflösung
Gesellschafterstreitigkeiten
- Durchsetzung von Gesellschafterrechten
- Beschlussmängelstreitigkeiten